- Generell: Verantwortlich für die rechtliche Kennzeichnung sind Sie als Herausgeber bzw. Inverkehrbringer. MeinSpiel GmbH & Co. KG bietet hierbei keine Rechtsberatung an und übernimmt für etwaige Ansprüche Dritter keine Haftung.
- Nach der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV) sowie der EU-Produktsicherheitsverordnung (GRSR) bzw. dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gibt es einige rechtlich relevante Aspekte, die Sie bei der Gestaltung Ihres Spieles beachten sollten.
- a.) Kennzeichnung durch MeinSpiel - Bei allen Spielen, die direkt über unseren Online-Shop (bis 100 Spiele) gekauft werden, erfolgt die Produktkennzeichnung durch MeinSpiel auf einer Zusatzkarte bzw. auf der Schachtel. Ausnahme: Bei 100%ig individuell gestalteten Schachteln muss die Kennzeichnung vom Besteller vorgenommen werden.
- b.) Kennzeichnung durch den Besteller - Bei allen weitere Spiele und Verpackungen, die z.B. auf Basis eines individuellen Angebots über unser Großauflagenteam bestellt werden, erfolgt die Kennzeichnung durch den Besteller. Ausnahme: Spielkartenklassiker (Skat etc.) mit individueller Rückseite in Klarsicht-Etuis - Hier erfolgt eine Kennzeichnung durch uns mit den Daten des Bestellers auf der obersten Karte.
7 Pflichtangaben
So könnten Ihre Pflichtangaben aussehen
- Grundsätzlich müssen nach den o.g. Rechtstexten Verbraucherprodukte mit Namen, Elektronischer Adresse (Email-Adresse oder Webseite auf der es ein Kontaktformular gibt) und zustellfähiger Adresse des Herstellers oder Vertreibers innerhalb der EU gekennzeichnet sein.
- Als Hersteller gilt jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt, entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt. Das heißt:
- Ihre Post- und Elektronische Adresse (Email-Adresse oder Webseite auf der es ein Kontaktformular gibt), bzw. die Adressen Ihres Kunden sind auf dem Produkt nach außen sichtbar anzubringen. Bitte bringen Sie daher auf der Verpackung Ihres Spiels die gesetzlichen Pflichtangaben an. Bei Spielen ohne Verpackung oder im Klarsicht-Etui sind die Angaben auf der ersten Vorderseite oder auf der letzten Rückseite zu setzen.
- Das CE-Zeichen muss eine Mindesthöhe von 5 mm haben.
- Sie finden das CE-Zeichen zum Download in verschiedenen Formaten hier.
- Das CE-Zeichen muss eingesetzt werden, wenn das Produkt unter die Definition „Spielzeug“ fällt und damit für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt ist. Zitat Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG): „Als Spielzeuge gelten (…) alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden.“ Unerheblich ist dabei, ob das Produkt für den Verkauf bestimmt ist oder als kostenloses Give-away verteilt wird.
- Daraus folgt: Ist Ihr Produkt für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt, dann muss es gleichzeitig CE-konform sein.
- Die MeinSpiel-Standard-Produkte, die in unserem Preis-Kalkulator abrufbar sind, entsprechen den CE-Richtlinien. Handelt es sich bei Ihrem Produkt um eine Sonderausstattung (z.B. spezielle Verpackung), dann klären Sie bitte die CE-Konformität vorab mit Ihrer Auftragsbetreuerin.
- Ist Ihr Produkt nicht für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt, dann darf es kein CE-Zeichen tragen, weil es nicht mehr unter die Spielzeugrichtlinie fällt. Dies wäre ansonsten rechtswidrig.
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- Herstellerkennzeichung
- Serienummer
- CE-Zeichen
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- Zusätzlich muss jedes Verbraucherprodukt von außen sichtbar durch eine Seriennummer eindeutig identifiziert werden können.
- Diese Nummer können Sie wahlweise übernehmen aus:
- MeinSpiel-Auftragsnummer
- von Ihnen selbst gewählte Artikelnummer
- EAN-Code, der bei der Firma GS1 Germany beantragt werden kann
- Beim Einsatz von bestehenden Spielnamen für das eigene individuelle Spiel empfehlen wir, im Vorfeld immer die genauen Rechte zu klären. Denn in den meisten Fällen sind bestehende Spielnamen geschützt.Prominente Beispiele:
- Memory (Unser Tipp: Nennen Sie Ihr Spiel „Memo“)
- UNO (Unser Tipp: Nutzen Sie unser „Meino„)
- Mensch, ärgere Dich nicht (Auch hier lassen sich je nach Projekt individuelle und kreative Namen finden)
- Bei Artikeln, die Kleinteile beinhalten, die zum Beispiel von Kindern verschluckt werden könnten, muss ein Warnhinweis aufgebracht werden:
„Achtung! Für Kinder unter 36 Monaten nicht geeignet. Enthält Kleinteile, die verschluckt werden können.“
- Bei unseren Produkten trifft dies auf die Puzzles sowie Brettspiele mit Spielfiguren-Sets zu.
- Der Warnhinweis ist mit dem folgenden Piktogramm zu ergänzen:
- Weitere Downloadmöglichkeiten und Infos zum CE-Zeichen und zur Spielzeugrichtlinie:
Achtung: Bei der Gestaltung des Warnzeichens müssen folgende Punkte eingehalten werden:
- Kreis mit Durchstreichung: rot
- Hintergrund: weiß
- Altersbereich und Gesicht: schwarz
- Durchmessers: mind. 20 mm, sofern verfügbare Fläche nicht zu klein, Durchmesser von 10 mm darf nicht unterschritten werden.
- Piktogrammnur zur Angabe „0 bis 3 Jahre“ vorgesehen (nicht für Warnhinweise für andere Altersgruppen)
- Warnhinweise müssen durch Hinweis auf besondere Gefahren ergänzt werden (kann auch aus der Gebrauchsanweisung hervorgehen), z.B. „verschluckbare Kleinteile“, „scharfe Spitzen“, …
Möchten Sie Ihr Spiel ohne die Pflichtangaben drucken lassen, so benötigen wir von Ihnen dazu eine Bestätigungsmail mit folgendem Wortlaut:
- Erklärung zur CE- und Anbieterkennzeichnung / Betrifft Auftrag: (xxxxx) Hiermit erkläre ich, dass ich beim Druck des o.g. Auftrags auf einzelne oder alle Elemente der CE- und Anbieterkennzeichnung verzichte. Ich bin im Vorfeld von der MeinSpiel GmbH & Co. KG über die Kennzeichnungspflichten informiert worden und übernehme daher auch das entsprechende Haftungsrisiko.
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